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02.05.2018
BA-Umsetzungshinweis zum Führerschein-Erwerb Klasse B im Rahmen zugelassener Maßnahmen der Arbeitsförderung (gültig ab 01.05.2018)
Für Maßnahmezulassungen beider Fachbereiche gilt ab 01.05.2018 folgende Festlegung: Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist grundsätzlich dem Bereich der privaten Daseinsfürsorge zuzurechnen und kann daher in der Regel nicht im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen werden. Details sind in beigefügten Dokument zu finden.
180427_U-Hinweis_01_2018_FS_Kl_B.PDFZurück zur Übersicht