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01.06.2018

BA veröffentlicht neue Bundes-Durchschnittskostensätze 2018

Heute hat die Bundesagentur für Arbeit neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Sie finden Anwendung für Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei DeuZert ab dem 01.06.2018 eingereicht wird. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 31. Mai 2018 bei DeuZert eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit Stand: 01.06.2017.

 Bundes-Durchschnittskostensätze § 45 Stand 01. Juni 2018.pdf
 Bundes-Durchschnittskostensätze §§ 81, 82 Stand 01. Juni 2018.pdf


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