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01.07.2020

Neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung veröffentlicht

Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) wurden heute auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit an gewohnter Stelle bekannt gegeben:
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/bdks-p-45-2020_ba146553.pdf (Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III)
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/b-dks-fbw-2020_ba146554.pdf (Maßnahmen nach §§ 81, 82 SGB III)
Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2020 eingereicht werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2020 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKS mit dem Stand: 03 Juni 2019.
Fachliche Leitung DeuZert GmbH

 b-dks-fbw-2020_ba146554.pdf
 bdks-p-45-2020_ba146553.pdf


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