Förderprogramme für berufliche Qualifizierung/ Weiterbildung in Berlin-Brandenburg
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten für berufliche Qualifizierung/ Weiterbildung in der Region Berlin-Brandenburg.
Sicher ist in vielen Fällen eine ausführliche Beratung für Interessierte nötig. Dafür stehen die Industrie- und Handelskammern, Volkshochschulen, Agenturen für Arbeit/ Jobcenter aber auch viele Weiterbildungsorganisationen zur Verfügung. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass der Förderantrag immer VOR Abschluss eines Bildungsvertrages gestellt werden muss.
| Förderprogramm | Inhalt/ Erläuterung |
| Aufstiegsstipendium | Wer nach abgeschlossener Ausbildung ein Studium beginnt, kann bis zu 750 € Unterstützung/ Monat erhalten. Voraussetzungen sind mind. zwei Jahre Berufserfahrung sowie überdurchschnittliche Leistungen in Ausbildung oder Beruf. Es gibt keine Altersbegrenzung. Weitere Informationen unter: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH |
| Bildungscheck Brandenburg | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können sich mit dem Bildungscheck bis zu 2 Qualifizierungen im Jahr fördern lassen. Bei einer Eigenbeteiligung von mind. 30 % gibt das Land je Qualifizierung bis zu 500 € zur Kursgebühr dazu. AntragstellerInnen dürfen in den vorangegangenen sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Weitere Informationen unter: LASA Brandenburg GmbH |
| Bildungsgutschein | In Zeiten ohne Arbeit kann die berufliche Qualifizierung mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Dabei handelt es sich meist um die Teilnahme an einer mehrmonatigen Bildungsmaßnahme, für die alle entstehenden Kosten übernommen werden. Das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt. Über die Vergabe des Bildungsgutscheins entscheidet ein Arbeitsberater der örtlichen Agentur für Arbeit. Weitere Informationen unter: Bundesagentur für Arbeit |
| Bildungsprämie | Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass der Antragsteller/ die Antragsstellerin erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze (siehe unter weitere Informationen) nicht überschreitet. Mit dem "Prämiengutschein" übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von max. 500 €. Liegen die Kosten der Weiterbildung über 1.000 €, kann das "Weiterbildungssparen" im Zusammenhang mit einer vorhandenen Arbeitnehmer-Sparzulage genutzt werden. Weitere Informationen unter: Bundesministerium für Bildung und Forschung |
| Meister-Bafög | Nicht nur angehende Meister, sondern auch Techniker, Kaufleute, Betriebswirte u.a. können für ihre Qualifizierung einen staatlichen Zuschuss erhalten. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.226 €. Davon sind 30,5% Zuschuss, der Rest ist ein zinsgünstiges Darlehen. Auch die Kosten des Lebensunterhaltes können, abhängig vom Familienstand, gefördert werden. Weitere Informationen unter: Bundesministerium für Bildung und Forschung |
| Weiterbildungsstipendium | Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung, d. h. die Berufsabschlussprüfung muss mit besser als "gut" bestanden sein. Der Antragsteller/ die Antragstellerin muß jünger als 25 Jahre sein sowie mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Die Förderung beträgt insgesamt 5.100 € (= jährlich 1.700 €) bei einem Eigenanteil von jährlich höchstens 180 €. Weitere Informationen unter: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbh |
Zur Ausweitung dieser Übersicht auf andere Förderprogramme für berufliche Qualifizierung/ Weiterbildung können Sie selbst beitragen, in dem Sie uns zu entsprechenden Möglichkeiten (mit Quellenangabe) direkt informieren. Danke.
Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.